Elternbeitrag

Der Kindertagesstättenbeitrag für Kinder unter drei Jahren wird vom zuständigen Jugendamt nach Einkommen ermittelt.

Der Besuch der Kindertagesstätte für Kinder ab dem Alter von drei Jahren ist frei.

Für die Essensversorgung der Kinder wird von Seiten des Trägers ein zusätzliches, kostendeckendes Verpflegungsgeld erhoben.