Erziehungsstellen

Erziehungsstellen nehmen bis zu zwei Kinder in ihre Lebensbezüge auf. Das Aufnahmealter reicht bis zum 15. Lebensjahr, wobei jedoch gerade für Kleinkinder die besonderen Rahmenbedingungen sehr geeignet und förderlich sind; zumal bei den angedachten Kindern von einer langfristigen Betreuung ausgegangen wird.

Die Kinder profitieren von der ständigen und nicht wechselnden Anwesenheit und Bereitschaft der Fachkraft und ihres Partners, welcher selbstverständlich diese Form des Zusammenlebens aus voller Überzeugung unterstützen muss.

Die Kinder erleben natürliche, familienähnliche Lebenswelten mit organisch sich entwickelnden alltäglichen Abläufen und umfassenden menschlichen Begegnungen. Lebenserfahrungen werden durch die Vielseitigkeit des Alltags über das Modelllernen und die hohe Beziehungskontinuität vermittelt und Persönlichkeitsbildung ermöglicht. Die Kinder erleben intensiv und direkt über die Fachkraft und ihr persönliches Umfeld

  • Umgang mit Krankheit, Sorgen, Enttäuschungen, aber auch Freud und Leid des Alltags,
  • Leben in einer Partnerschaft, Umgang mit Liebe und Zuneigung sowie Bewältigung von Konflikten,
  • Pflegen von Freundschaften und Bekanntschaften, das Leben von verwandtschaftlichen Bezügen, das Nachgehen von persönlichen Neigungen und Fähigkeiten sowie das Feiern von Festen, etc.

Erziehungsstellen bieten so ein familienähnliches Zuhause für Kinder, die aufgrund ihrer Vorgeschichte stark belastet, traumatisiert und/oder in ihrer Entwicklung erheblich beeinträchtigt sind. Die psychischen und sozial-emotionalen Beeinträchtigungen dieser Kinder erfordern insbesondere eine hohe Beziehungskontinuität, die durch eine ausgebildete pädagogische Fachkraft und eine überschaubare, kleine Lebensgemeinschaft gewährleistet wird. Eine stabile und von gegenseitiger Zuneigung und Achtung gelebte Partnerschaft würde die günstigsten Voraussetzungen für diese Form der Betreuung mit sich bringen. Eigene Kinder können diese Sozialisationsbedingungen durchaus bereichern und optimieren.

Nach § 34 SGB VIII ist die Erziehungsstelle fachlich und institutionell abgesichert. Die Erziehungsstelleneltern haben Anspruch auf eine intensive Vorbereitung auf die Aufnahme eines Kindes, die regelmäßige fachliche Beratung, die Unterstützung in Krisensituationen sowie Fortbildungen und die Einbindung in den institutionellen Rahmen der Gesamteinrichtung. Gleichzeitig liegt die Fach- und Dienstaufsicht beim Anstellungsträger. Die Erziehungsstelleneltern erklären sich mit dem Zutrittsrecht des Anstellungsträgers einverstanden.

Kontakt

Martin Fritschi
Einbrunger Straße 82 40489 Düsseldorf
Fon: 0211 / 9407-128, Fax: -111
m.fritschi@graf-recke-stiftung.de