Fragen rund um die Inklusionsbegleitung

Was ist die Aufgabe einer Inklusionsbegleitung?

Sie begleiten Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder auch seelischer Behinderung während ihres Schul- oder Kitabesuchs und unterstützen sie im Unterricht, indem Sie ihnen Aufgaben oder die Einhaltung von Regeln erklären, sowie bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben wie Anziehen oder Essen. Gegebenenfalls leisten Sie auch pflegerische Unterstützung.

Muss ich als Inklusionsbegleitung pädagogische Erfahrungen mitbringen?

Nein, auch Quereinsteiger können Inklusionsbegleitung werden. Inklusionsbegleitungen können sogar im Rahmen von FSJ und BFD tätig werden. Pädagogisch nicht vorgebildete Mitarbeitende werden entsprechend für Kinder und Jugendliche eingesetzt, deren Betreuung keine besondere pädagogische Ausbildung erfordert. Andere Kinder und Jugendliche benötigen jedoch die Begleitung von pädagogischen Fachkräften. In jedem Fall fördern wir ihre individuelle Karriereplanung durch unser umfangreiches internes Fortbildungsangebot, die Möglichkeit von externen Fort- und Weiterbildungen und Supervisionen.

Was sind die Voraussetzungen für Inklusionsbegleitungen?

Unerlässlich für die Arbeit als Inklusionsbegleitung sind Wertschätzung gegenüber Menschen mit und ohne Behinderung und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Aufgeschlossenheit, Flexibilität, Belastbarkeit sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit. Die Inklusionsbegleitungen erhalten fachliche Anleitung von einem Team von Fachberatern, Sonderpädagogen und Lehrern.

Wo sind die Einsatzorte?

Unsere Teams im Familien unterstützenden Dienst in Düsseldorf, Mühlheim an der Ruhr, im Kreis Mettmann, Leverkusen, Langenfeld, Solingen, Dormagen, Krefeld, Rhein Kreis Neuss, Köln,  Bergisch Gladbach, im Rheinisch Begischen Kreis, im Oberbergischen Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rhein-Erft-Kreis freuen sich auf Unterstützung!

Wie sind die Arbeitsbedingungen als Inklusionsbegleitung?

  • Ein Arbeitszeitmodell, das ihre durchgängige Beschäftigung unter Zahlung der vollen Bezüge auch in den betreuungsfreien Zeiten wie den Schulferien sicherstellt
  • Durchgängige tarifliche Vergütung nach BAT-KF mit Jahressonderzahlung und betrieblicher Altersvorsorge
  • Eine attraktive tarifliche Zulage und Fahrtkostenzuschuss
  • Bis zu 2 zusätzliche Regenerationstage pro Jahr
  • Eine Dienstplangestaltung, auf die Sie sich verlassen können
  • Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Förderbedarf des Kindes 

Inklusionsbegleitung im Rahmen von FSJ und BFD

Auch im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwiligendienstes (BFD) ist es möglich, als Inklusionsbegleitung zu arbeiten. 

  • Taschengeld und Fahrtkostenzuschuss
  • Urlaub- und Bildungstage
  • Kindergeld und Sozialversicherung
  • qualifiziertes Zeugnis und eine Bescheinigung
  • Anerkennung des Frewilligendienstes als Praktikum 
  • Anrechnung von zwei Wartesemestern für das Studium

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne!  

0211 4055 2010 (Großraum Düsseldorf)

oder

0221 1306 499 72 (Großraum Köln)

 

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