Geldauflagen stärken unser gemeinnütziges Engagement!
Die Graf Recke Stiftung ist eine der ältesten diakonischen Einrichtungen Deutschlands. 3.300 Mitarbeitende betreuen und begleiten rund 5.000 Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf – vom Säugling bis zum Senior – in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
- Die gemeinnützige Graf Recke Stiftung ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit der Kennziffer E-06912 gelistet.
- Wir haben ein separates und transparentes Geldauflagenkonto, informieren zuweisende Behörden zeitnah bei Zahlungseingängen und –verzug und setzen Zuweisungen ausschließlich satzungsgemäß ein.
Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern helfen Sie - Richter, Staatsanwälte und weitere Entscheidungstragende - uns dabei, jungen wie alten Menschen neue Perspektiven und Chancen zu eröffnen!
Wem kommen Zuweisungen zugute?
Auf dem Weg in ein möglichst selbstständiges Leben setzen wir uns für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Behinderungen in Nordrhein-Westfalen ein. In die soziale Arbeit sind auch die Familien der Betroffenen eingebunden.
Die Schicksale der von uns betreuten Menschen sind so unterschiedlich wie schwer: Viele haben bereits früh traumatisierende Gewalt erlebt, wurden selbst zu Tätern mit sexuell grenzverletzendem Verhalten, machten Flucht- und Verlusterfahrungen, haben Lern- und Anpassungsschwierigkeiten oder sind geistig, körperlich oder auch mehrfach behindert.
Mit Ihrer Zuweisung Kinder und Jugendliche stärken
Die gemeinnützige Einrichtung ermöglicht erzieherische und therapeutische Hilfen, bietet stationäre bis ambulante Hilfen für minderjährige Geflüchtete sowie Eingliederungshilfen für junge Menschen mit Behinderungen.
Die Stiftung hält dafür Wohnangebote, Einzelbetreuungen, Tagesgruppen, heil- und freizeitpädagogische sowie therapeutische Fachdienste und Angebote der Eltern- und Familienarbeit bereit. Die jungen Menschen kommen aus dem Rheinland und Westfalen-Lippe sowie – bei speziellen Hilfen – aus ganz Deutschland. Intensivangebote eröffnen dabei wichtige Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Das Engagement der Stiftung reicht weit über Regelangebote hinaus:
- tiergestützte Therapien wie heilpädagogisches Reiten
- Ferienfreizeiten
- Coachings
- Kreativzeiten wie Action Painting.
Dafür werden Zuweisungen benötigt.
Einsatz für Erwachsene und Senioren mit Unterstützungsbedarf
Die Graf Recke Stiftung setzt sich neben der Kinder- und Jugendhilfe auch für Erwachsene und Heranwachsende in NRW ein, die an psychischen Erkrankungen wie Depressionen leiden oder mehrfache Behinderungen haben.
Die Arbeit mit älteren Menschen, von der intensiven Pflege bis zum Service-Wohnen, nimmt einen weiteren wichtigen Stellenwert in der Stiftungsarbeit in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein. Über soziale Aktivitäten wie die Einbindung in Chorgruppen oder generationenübergreifende Projekte ermöglicht sie Lebensqualität, Teilhabe und Freude.
Für das bundesweit einmalige Leuchtturmprojekt Ahorn-Karree für Menschen mit schwerer Demenz benötigt die Graf Recke Stiftung noch dringend Unterstützung. Ihre Zuweisungen sind für unsere soziale Arbeit von großer Bedeutung.
Geldauflagenkonto (nur für Zuweisungen):
Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank
IBAN: DE63 3506 0190 1010 8500 33
BIC: GENODED1DKD
Hinweise für Zahlungspflichtige: Für eine fristgerechte Benachrichtigung und korrekte Einordnung der Geldauflage bitten wir um die Überweisung ausschließlich auf das oben genannte Geldauflagenkonto. Für Geldauflagen werden keine Bescheinigungen ausgestellt.