
Rechtliche Grundlagen des §35a
In der Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen des § 35 a thematisiert. Ebenso geht es unter anderem um Fragen wie: Was ist eine Behinderung? Wie können Teilhabebeeinträchtigungen zu Zielen »umgewandelt« werden? (Kausaler Zusammenhang zwischen Behinderung und Teilhabebeeinträchtigungen)
Inhalt
Grundlagen des § 35 a SGB VIII, Abgrenzung der Leistungen nach SGB VIII und SGB XII beziehungsweise SGB IX, Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (SGB IX), Erläuterung und Auseinandersetzung mit dem Verfahren »die logische Kette der Eingliederungshilfe« (ein fest umrissenes Schema zur Prüfung, das der »Rehabilitationsträger SGB VIII« anwenden muss, um Eingliederungshilfeleistungen prüfen zu können).
Maximale Teilnehmerzahl: 20
Datum:
13.03.2019
Zeit:
09:30–16:30 Uhr
Ort:
- Fortbildungszentrum
- Gerresheimer Straße 74j, 40721 Hilden
Referent:
- Jürgen Berenfänger
Geschäftsbereich:
Graf Recke Erziehung & Bildung
Zielgruppen:
- Alle Interessierten
Weitere Informationen und Anmeldung:
- Nina Schütz
(inhaltlich)
Telefon:
0151. 64102067E-Mail:
n.schuetz@graf-recke-stiftung.de- Michaela Wolters
(organisatorisch)
Telefon:
0211 4055 2114E-Mail:
m.wolters@graf-recke-stiftung.deAnmeldung:
Anmeldeschluss
30.01.2019