Stellungnahme der Graf Recke Stiftung zur Teilnahme eines Klienten an der aktuellen Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“
Wir sind eine Einrichtung für Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf. Unsere Klienten werden von uns individuell begleitet. Dabei stehen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und das Recht auf Selbstbestimmung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention für uns im Vordergrund. Es ist unser Anliegen, den Menschen mit all seinen Ressourcen, Wünschen, Fähigkeiten und Talenten zu sehen und ihn je nach Bedarf zu begleiten.
Der Kandidat wird in einem unserer stationären Häuser für Menschen mit psychischen Einschränkungen betreut. Sein größter Wunsch ist es, als Musiker und Model erfolgreich zu sein und an der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar (DSDS)“ teilzunehmen. Wir nehmen dieses Anliegen sehr ernst und begleiten ihn nach sorgfältiger Klärung aller damit verbundenen Fragen bei der Teilnahme, wie wir dies auch sonst im Alltag unser Klienten tun.
Jeder Mensch soll seine Wünsche und Träume verwirklichen können, ohne in seinem Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt zu werden.
Düsseldorf, 14. Januar 2018