Wie ist es denn vorher, ohne Case-Manager, gelaufen?
Case-Manager: Anwälte für die Teilhabe
Das Bundesteilhabegesetz stellt den Wunsch und Willen der Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt bei der Auswahl der ihnen zustehenden Leistungen und Unterstützungen. Dazu werden ihnen künftig sogenannte Case- Manager an die Seite gestellt – ein neues Berufsbild in den Handlungsfeldern Sozialpsychiatrie und Heilpädagogik. Heike Lagemann, Projektentwicklerin und Koordinatorin der Graf Recke Sozialpsychiatrie & Heilpädagogik, gibt Antworten auf die Fragen von Roelf Bleeker.
Was macht ein Case-Manager?
LAGEMANN Ein Case-Manager koordiniert und bündelt die Bedarfe der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung. Das Bundesteilhabegesetz rückt das Wunsch- und Wahlrecht dieser Leistungsberechtigten in den Mittelpunkt, die Hilfen geschehen personenzentriert. Der Case- Manager ist sozusagen die anwaltschaftliche Vertretung der Klienten. Er entwickelt Teilhabepläne, sowohl gemeinsam mit den Leistungsberechtigten als auch mit der Fachkraft in der Assistenz und weiteren Beteiligten wie Angehörigen, gesetzlichen Betreuern oder Werkstätten für angepasste Arbeit. Im weiteren Verlauf beobachtet und prüft der Case-Manager die Umsetzung und die Fortschritte dieser personenzentrierten Teilhabeplanung. Er ist aber auch für die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen verantwortlich. Dazu führt er regelmäßige Evaluationsgespräche mit allen Beteiligten. Der Erfolg der vereinbarten Maßnahmen wird vor dem Hintergrund der vereinbarten Ziele gemeinsam bewertet. Außerdem werden die finanziellen Rahmenbedingungen, unter denen die Hilfe vom Leistungsträger gewährt wurde, kontrolliert. Durch den Aufgabenzuschnitt der Case-Manager können Interessen gegenüber verschiedenen Leistungsträgern, beispielsweise Landschaftsverband, Agentur für Arbeit, Krankenkassen oder Rentenversicherer, effizienter vertreten werden.
Bislang gab es nicht die Komplexität der gesetzlichen Anforderungen, wie sie beispielsweise jetzt bei der Bedarfsermittlung und der Beantragung der Leistungen bei unterschiedlichen Leistungsträgern von uns verlangt werden. Früher wurde das Hilfesystem um die leistungsberechtigten Klienten herumgebaut, vor allem in den vorherigen stationären Wohnheimen mit Vollversorgung. Dort wurden sie von einem Team von Fachkräften – je nach Bedarf – rund um die Uhr oder auf Abruf begleitet und alles wurde aus einer Hand geboten, von der Grundversorgung bis zur Alltagsbegleitung.
Was bedeutet das Berufsbild der Case- Manager in den Handlungsfeldern der Sozialpsychiatrie und Heilpädagogik?
Die Differenzierung der Leistungen durch das Bundesteilhabegesetz macht einiges komplizierter. Das gilt für die Leistungsberechtigten, aber auch für unsere Mitarbeitenden. Und nicht alle unsere 250 Mitarbeitenden können sich gleichermaßen mit der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung befassen. Denn die komplexen Teilhabeeinschränkungen der Klienten verlangen eine interdisziplinäre Koordination verschiedenster Hilfen unter Einbeziehung des Sozialraums. Die Case- Manager entlasten sozusagen unsere »klassischen Betreuungskräfte« von administrativen Prozessen und Antragsstellungen, sodass diese sich auf die Arbeit mit den Klienten im Alltag konzentrieren können. Man könnte auch sagen, die Case-Manager halten den Fachkräften in der Assistenz den Rücken frei, damit sie sich ganz auf die Begleitung der Person im gemeinschaftlichen Wohnen oder in anderen Wohnformen konzentrieren können. Diese Assistenz beinhaltet zum Beispiel die Gesundheitsfürsorge, die Selbstversorgung und falls erforderlich gegebenenfalls auch pflegerische Tätigkeiten. Weiterhin die Planung und Begleitung von Freizeitaktivitäten oder Trainings und Hilfestellung im Haushalt, also überall dort, wo die Klienten in ihrem Alltag in ihrer Teilhabe beeinträchtigt sind. Die Arbeit des Case-Managers ist deutlich konzeptioneller und koordinierender. So ist es beispielsweise auch erforderlich, die unterschiedlichen Hilfen im Sozialraum der Klienten mit ehrenamtlicher Unterstützung zu vernetzen.
Welche Eigenschaften sollte ein Case- Manager mitbringen – und was muss er lernen, um einer zu werden?
Es handelt sich um eine sehr koordinative und administrative, aber auch beratende Tätigkeit. Vor allem aber erfordert die Vielfalt der Aufgaben und Herausforderungen des neuen Bundesteilhabegesetzes, dessen konkrete Umsetzung ja noch sehr im Fluss ist, fortwährende Qualifizierung sowie Fortund Weiterbildung, insbesondere in sozialrechtlichen Fragestellungen
Wie viele Case-Manager sind aktuell in der Graf Recke Stiftung unterwegs? Und um wie viele Klienten kümmern sie sich gleichzeitig?
Wir arbeiten zurzeit mit sieben Case-Managern, die nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildung im März ihre Zertifizierung erhalten werden. In der Regel sind sie dann für 60 bis 70 Klienten zuständig. Nach einer Einarbeitungsphase übernehmen sie das Fallmanagement konkret.
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