Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.
Durch dieses Gesetz werden zum ersten Mal bestimmte Sorgfaltspflichten von Unternehmen gesetzlich geregelt, die für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt erfüllt werden müssen.
Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren.
Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 unter den Anwendungsbereich fallen, müssen nicht taggleich alle Sorgfaltspflichten vollumfänglich erfüllen.
Die Graf Recke Stiftung hat als einen ersten Schritt eine verantwortliche Person zur Menschenrechtsbeauftragten benannt. Unsere bereits vorhandene Beschwerdestelle für rechtlich unkorrektes Verhalten kann selbstverständlich auch als Meldestelle für mögliche Beschwerden für Menschenrechts- oder Umweltverletzungen genutzt werden.
Menschenrechtsbeauftragte der Graf Recke Stiftung
Eva Lunkenheimer
Telefon: 0211 / 4055-1507
E-Mail: E.Lunkenheimer@graf-recke-stiftung.de
Beschwerdestelle für rechtlich unkorrektes Verhalten
Rechtsanwalt Dr. Damian Hecker
(Kanzlei McDermott Will & Emery Rechtsanwälte)
Telefon: 0211 / 30 211 210
E-Mail: dhecker@mwe.com