Gemeinsam auf dem Weg: Fachtag zum Bundesteilhabegesetz
Premiere in der Düsseldorfer Jugendherberge: Bei einem gemeinsamen Fachtag diskutierten Leistungsberechtigte und Mitarbeitende aus der Graf Recke Sozialpsychiatrie & Heilpädagogik engagiert über das neue Bundesteilhabegesetz. In dieser Zusammensetzung hat es das bisher nicht gegeben. Der Fachtag zeigte allen Teilnehmenden, wie vielfältig die Wünsche und Perspektiven sind. Gerade darum soll diese Art des Austauschs unbedingt fortgesetzt werden.
Am Ende eines langen Fachtages schwirrt manchem der Kopf. Auch mir als Moderator der Veranstaltung. Einen ganzen Tag lang haben 60 Teilnehmende, je zur Hälfte Mitarbeitende und Leistungsberechtigte der Graf Recke Sozialpsychiatrie & Heilpädagogik, über das Bundesteilhabegesetz diskutiert. Das neue Gesetz, dessen Umsetzung Ländersache ist, prägt seit einigen Jahren die Arbeit in der Eingliederungshilfe. Die finale Umsetzung wird – nicht nur in NRW – immer wieder aufgeschoben, weil sie komplizierter ist, als anfangs gedacht.

Reimund Weidinger ist Leiter der Graf Recke Sozialpsychiatrie & Heilpädagogik und nach eigenen Angaben ein „glühender Verfechter“ des Bundesteilhabegesetzes, kurz BTHG. In seiner Begrüßung am Morgen erklärt der Geschäftsbereichsleiter noch einmal die Ursprünge des BTHG: Es knüpft an die UN-Behindertenrechtskonvention an und soll die Rechte der Menschen mit Behinderung stärken.
Das klingt gut. Ist aber nicht auf Knopfdruck zu haben.
Doch ein Fachtag kann ein wesentlicher Beitrag sein. Noch nie haben, wie an diesem Tag in der Düsseldorfer Jugendherberge, Leistungsberechtigte und Mitarbeitende aus beiden Verbünden der Graf Recke Sozialpsychiatrie & Heilpädagogik einen gemeinsamen Fachtag abgehalten. Fachkräfte aus beiden Verbünden des Geschäftsbereichs treffen auf Experten in eigener Sache, Menschen mit geistiger oder auch körperlicher Behinderung diskutieren mit Menschen mit psychischer Erkrankung. Die Perspektiven sind unterschiedlich und vielfältig – und das, so zeigt es sich im Laufe des Tages, ist gut. Vor allem, wenn die Unterschiede offen ausgesprochen werden.
Von Leistungsberechtigten und Klienten
Mit den Veränderungen in der Eingliederungshilfe verändern sich auch viele Begriffe. In diesem Text werden Menschen mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung als „Leistungsberechtigte“ bezeichnet. Gemeint sind jene Menschen, die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe – früher Behindertenhilfe – haben. Wenn sie durch die Graf Recke Stiftung, Geschäftsbereich Sozialpsychiatrie & Heilpädagogik, begleitet werden, ist auch von Klientinnen und Klienten die Rede.

Ordnung in die angeregten Diskussionen zu bringen, ist nicht einfach, doch es sind vier Begriffe, die an diesem Tag häufig fallen und die den Geist des Tages aus meiner Sicht gut beschreiben: Selbstbestimmung und Verantwortung, Kommunikation und Transparenz.
Selbstbestimmung: Von Bierkiste bis Uni
„BTHG, mehr Selbstbestimmung hin zur Teilhabe – und jetzt?" So lautete der Titel des Fachtags. Um das Wort Selbstbestimmung kreisten denn auch die meisten Diskussionen und Fragen im Tagungsbereich der Düsseldorfer Jugendherberge. Der Wille der Leistungsberechtigten steht laut BTHG im Mittelpunkt. Mitarbeitende werden zu ihren Assistentinnen und Assistenten.
Was das bedeutet? Zum Beispiel: Statt ein ganzes Wohnheim in den Bus zu setzen und in den Zoo zu fahren, weil es die Wohnheimleitung so geplant hat, geht es darum, Leistungsberechtigte individuell dabei zu unterstützen, den eigenen Alltag und die Freizeit so selbstbestimmt und individuell wie möglich zu gestalten. Diese Art der Teilhabe im Sozialraum, also im persönlichen Umfeld, kann sehr unterschiedlich sein. Das zeigen Statements von Leistungsberechtigten beim Fachtag: Einer möchte zum Heavy-Metal-Konzert, ein anderer Gasthörer an der Uni werden, und ein dritter einfach in die Lage versetzt werden, sich seine Kiste Bier selbst zu kaufen.

Das Herausarbeiten des eigenen Wunsches und Willens ist auch für die Mitarbeitenden der Graf Recke Sozialpsychiatrie & Heilpädagogik ein nicht immer einfacher Rollenwechsel. So wie die Leistungsberechtigten mit neuen Freiheiten umgehen müssen, so fällt es mancher Fachkraft nicht leicht, aus dem Fürsorgemodus in den der Assistenz zu wechseln. Auf dem Weg zur Teilhabe müssen sie ihren Klientinnen und Klienten die Freiheit geben, selbstbestimmt zu handeln.
Ein ganz wesentliches Thema das Geld, über das die Leistungsberechtigten nun zunehmend eigenverantwortlich verfügen. Für die Assistentinnen und Assistenten sind vermeintlich unvernünftige Entscheidungen vielleicht schwer auszuhalten, etwa wenn lange vor Monatsende das persönliche Budget des Leistungsberechtigten verbraucht ist. Doch auch das gehört dazu.
Verantwortung: Mit allen Konsequenzen
„Freiheit mit allen Konsequenzen“ nennt das ein Fachtagsteilnehmer. Eine Freiheit, die ganz anders gemeint ist als noch in den 1970-er Jahren, als die Psychiatrie-Enquete das Ende der menschenunwürdigen Zustände in den damaligen Pflege- und Heilanstalten benannte und – erfolgreich – Reformen einforderte. Heute ist der Freiheitsanspruch viel mehr als das Aufschließen geschlossener Einrichtungen. Denn die neue Selbstbestimmung geht für die Leistungsberechtigten mit einer neuen Verantwortung einher. Einen „Paradigmenwechsel“ nennt das Reimund Weidinger. Er möchte die Leistungsberechtigten, „als Expertinnen und Experten in eigener Sache darin bestärken, Verantwortung für eine eigene Lebensführung zu übernehmen“.

Nun ist Verantwortung, und sei es nur fürs eigene Leben, für Menschen mit psychischer Erkrankung oder einer Behinderung, je nach Einschränkung oder aktueller Lebenssituation, nicht selten eine Überforderung. Diese Sorge wird beim Fachtag auch deutlich. Und deshalb wollen sie hierfür gute Fachkräfte an ihrer Seite haben, die sie auf diesem Weg unterstützen. Mit Kompetenz, aber auch Toleranz, mit Verbindlichkeit und Transparenz.
Kommunikation und Transparenz
„Kommunikation war das Hauptthema“, berichtet ein Moderator aus einem der sechs Workshops am Nachmittag. Damit steht er nicht allein. Das kristallisiert sich im Laufe des Tages mehr und mehr als einer der wichtigsten Punkte heraus. Es geht um neue Austauschformate und die technischen Voraussetzungen, um Kommunikation zwischen Leistungsberechtigten und Mitarbeitenden, den Leistungsberechtigten untereinander oder auch mit Behörden oder Ärzten. Ein Klient des Sozialpsychiatrischen Verbunds beklagt, dass zum Beispiel Ärzte immer noch mehr mit der ihn begleitenden Assistenz als mit ihm sprächen, häufig sogar in der dritten Person.
Es reicht eben nicht, wenn nur innerhalb der Graf Recke Stiftung die Teilhabe ernst genommen wird.
Doch auch dort muss um diese Augenhöhe immer wieder gerungen werden: „Kopfbarrieren“ lautet ein Schlagwort, das aus einem Workshop ins Plenum getragen wird; und als der Begriff einmal im Raum steht, findet er viel Bestätigung: Barrieren zwischen der Sozialpsychiatrie und der Heilpädagogik zum Beispiel. Ein Klient der Sozialpsychiatrie äußert offen seine Wahrnehmung, dass Menschen mit psychischer Erkrankung in den Werkstätten häufig als weniger fleißig angesehen würden als Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung.
Mitarbeitende aus Ratingen berichten aber auch von guten Erfahrungen, von gemeinsamen Veranstaltungen und Ausflügen von Menschen aus beiden Verbundsysteme der Graf Recke Sozialpsychiatrie & Heilpädagogik. In Ratingen werden einige Angebote bereits übergreifend im Sozialraum organisiert. Bereichsleiter sind hier verbundübergreifend zuständig, die Trennung zwischen sozialpsychiatrischem und heilpädagogischer Verbund ist aufgehoben. Gemeinsame Aktivitäten für alle Leistungsberechtigten, natürlich zur freiwilligen Teilnahme, wie eine Mitarbeiterin aus Ratingen noch einmal ausdrücklich betont. Teilnehmende bestätigen: Das laufe gut.
Sozialpsychiatrie und Heilpädagogik
Die Angebote des Sozialpsychiatrischen Verbunds der Graf Recke Stiftung richten sich an Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Die Angebote umfassen individuelle Wohn- und Betreuungsformen in Düsseldorf, Ratingen und Kaarst sowie Arbeits- und Ergotherapie in Düsseldorf und Kaarst. Darüber hinaus gibt es ein sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) mit Beratungsangebot, Tagesstätte und Café sowie die Praxis für Ergotherapie in Düsseldorf. Die Wohn- und Betreuungsangebote des Heilpädagogischen Verbunds im Kreis Mettmann begleiten Menschen mit geistigen als auch komplexen Mehrfachbehinderungen individuell, um ihnen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben im sozialen Umfeld zu ermöglichen. In den letzten Jahren werden die Angebote beider Verbünde nach und nach nicht mehr nach den beiden Zielgruppen getrennt, sondern sozialräumlich zusammengeführt.
Doch nicht nur die Kommunikation zwischen den Verbünden, auch die zwischen Mitarbeitenden und Leistungsberechtigten finden letztere teilweise ausbaufähig. Ja, es würden Bedarfsermittlungsgespräche mit den Mitarbeitenden geführt, berichtet einer von ihnen, fragt aber: „Was passiert dann damit?“ Häufig fehle hier die Rückkopplung. Oder bei Beschwerden, so ein anderer: Es könne ja verstehen, wenn manches nicht so schnell behoben oder verbessert werden könne, aber dann wolle er doch wissen, wo es denn hake. Im zweiten Teil des Tages wird die Forderung nach mehr Kommunikation auf Augenhöhe und Transparenz immer deutlicher.
Kritik übt ein junger Mann auch an den digitalen Voraussetzungen. Er wünscht sich, für den Austausch mit Mitarbeitenden und anderen Klienten den Messengerdienstes „Slack“ nutzen zu können. Ein älterer Teilnehmer wünscht sich dagegen eher persönliche Treffen, und er muss auch erst einmal nachfragen, worum es sich bei „Slack“ eigentlich handele.
Wie Teilhabe für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung konkret aussehen soll, ist eben auch eine Generationenfrage.
Fazit: Der Austausch geht weiter
Am Ende des Fachtages zitiert Geschäftsbereichsleiter Weidinger das Lob der Landesbehindertenbeauftragten, die kurz zuvor im Wohnhaus Hilden zu Besuch gewesen war und sich von der Idee des gemeinsamen Fachtags von Leistungsberechtigten und Mitarbeitenden beeindruckt gezeigt hatte. Das Austauschformat werde fortgesetzt, verspricht Weidinger bei der Verabschiedung. „Sie haben mein Wort, dass uns gute Formate für größere und kleinere Kreise einfallen werden.“
Zu Beginn des Fachtags habe ich die rund 60 Teilnehmenden um Handzeichen gebeten zur Frage, ob sie das neue Bundesteilhabegesetz kritisch oder positiv sähen oder es noch nicht wüssten. Zum Schluss frage ich erneut. Das Votum fällt nun tatsächlich etwas positiver aus. Ein Leistungsberechtigter fasst es so zusammen:
„Ich habe jedenfalls noch nicht gemerkt, dass etwas schlechter läuft als vorher.“